DSGVO

Am 25. Mai trat die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft: Das sollten Sie beachten!

Am 25. Mai 2018 war es soweit. Nach einer zweijährigen Übergangsphase trat die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO)in Kraft. Als EU-Verordnung ist das neue Regelwerk unmittelbar geltendes Recht, auch in Österreich. Bei Verstoß gegen die neue DSGVO drohen empfindliche Strafen. Viele Webseiten sind bis Heute nicht DSGVO gerecht.Unsere Agentur steht Ihnen selbstverständlich auch bei den schwierigen Fragen rund um die neue DSGVO zur Verfügung.

Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft jeden Webseitenbetreiber

Es war kein Zufall, dass die neue DSGVO in einem Zeitraum in Kraft getreten ist, in der das Internet längst aus den Kinderschuhen herausgewachsen war. Im Netz sind viele Daten ungeschützt unterwegs: guter Grund für die europäischen Datenschützer eine neue Regelung einzuführen. Unsere Agentur berät Sie gerne, was dieses Regelwerk im Einzelnen für Sie bedeutet.

Informationelle Selbstbestimmung

So gut wie alle Bestimmungen in der neuen DSGVO sind auf den Grundgedanken der “informationellen Selbstbestimmung” ausgerichtet, d. h. jeder Mensch kann selbst bestimmen, was mit seinen Daten angestellt wird. Wer eine beliebige Webseite aufruft, soll sofort informiert werden, welche Daten von der Webseite erfasst werden. Die Betreiber sind verpflichtet, Auskunft zu geben, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und wie sie weiterverarbeitet werden. Der Besucher muss darüber informiert werden, zu welchem Zweck die Daten weitergegeben werden.

Datenschutzhinweise

Das bedeutet, dass jeder Webseitenbetreiber sogenannte Datenschutzhinweise geben muss, in denen der Umgang mit den Daten dokumentiert ist. Diese Dokumentationen müssen dabei auch für einen Laien unmittelbar verständlich sein.

Damit nicht genug: Immer muss der Nutzer das Recht haben, der Speicherung, der Weitergabe und der Verarbeitung der Daten widersprechen zu können. Ihm darf dadurch kein Nachteil bei der Nutzung entstehen.

Das Recht, vergessen zu werden

Grundsätzlich dürfen nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung die Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie wirklich benötigt werden. Adressdaten so lange bis diese Daten nicht mehr für das Finanzamt benötigt werden – in der Regel spricht man hier über eine Frist von 10 Jahren. Telefonnummern und E-Mail-Adressen können eventuell schon zu einem früheren Zeitpunkt unzeitgemäß geworden sein. Diese sollten dann umgehend gelöscht werden. Der konkrete Umgang mit den Daten ist im Einzelfall zu regeln und festzuschreiben. Jeder Kunde hat zudem das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann die sofortige Löschung beantragen. Unsere Agentur hilft dabei, diese komplexen Anforderungen umzusetzen.

Rundum-Service zur Datenschutz-Grundverordnung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle Webseitenbetreiber. Wir wissen, dass die Umsetzung ein Dorn im Auge sein kann. Deshalb bietet unsere Agentur das DSGVO-Paket. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Gemeinsam werden wir einen Weg finden, Ihre Internetseite fit zu machen für die neue DSGVO.

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